Diebstahl im Urlaub – Wie schützen und reagieren?
Urlaub ist für die meisten die beste Zeit des Jahres, auf die man sich das ganze Jahr über freut. Leider gibt es während den schönsten Tagen im Jahr immer wieder Ärger. Die häufigste Form des Verbrechens ist Diebstahl. Vor allem an den Orten, an denen sich viele Touristen befinden, versuchen Langfinger oft und oft auch erfolgreich, Urlauber zu beklauen.
Sollte man Opfer eines solcher Vergehens werden, sollte man den Schaden unter allen Umständen seiner Versicherung melden. Besonders die Hausratversicherung kommt für mehr Schäden auf, als der Betroffene glaubt. Raubüberfälle, bei denen Gewalt angedroht oder sogar ausgeübt wurde, sind durch die Hausratversicherung in der Regel immer gedeckt. Aber auch Diebstähle von Wertsachen am Strand oder aus verschlossenen Spinden, beispielsweise in Schwimmbädern, greift die Hausratversicherung normalerweise ein.
Zwischenfälle protokollieren lassen
Es gibt jedoch Entschädigungsgrenzen. Wichtig ist für alle Fälle, direkt nach einem Zwischenfall direkt zur Polizei zu gehen, um das Geschehnis protokollieren zu lassen. Bei Diebstählen im Ausland akzeptieren die Versicherungen auch Protokolle in einer Fremdsprache. Ist das Portemonnaie gestohlen oder eventuell verloren, gilt es, schnell zu handeln. Die Kreditkarte telefonisch zu sperren ist das Wichtigste. Für Schäden, die nach der Sperrung erfolgen, haftet nicht der Kunde, sondern die Bank. Man sollte den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit des Gesprächs aufschreiben, um im Zweifelsfall den Sperr-Anruf beweisen zu können. Ein Zeuge ist jedoch noch besser. Man sollte aber nicht nur das „Plastikgeld“ sperren, sondern auch die Krankenkasse, Fitnesscenter, Bibliotheken und alle weitern Unternehmen, von denen man eine Kundenkarte hat. Abgesehen von der telefonischen Sperrung, müssen der Verlust des Portemonnaies bei der Polizei gemeldet und eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden.
